Betriebe
Finden Sie Ihren Auszubildenden!
Nehmen Sie an den Schnupperwochen teil und lernen Sie so Ihren zukünftigen Auszubildenden/Studenten kennen!
Hinweis: Teilnehmen können Sie ebenfalls, um jungen Menschen Ihren Beruf und die Betriebswelt zu zeigen, ohne ein weiteres Engagement eingehen zu müssen.
Schreiben Sie sich in die Lehrstellenbörse online ein! Ihr Unternehmensprofil ist außerdem ganzjährig einsehbar.

Wie kann ich ein Ausbildungsbetrieb werden?
Rufen Sie die Ausbildungsbegleiter an und vereinbaren einen Termin!
Bereiten Sie für den Termin folgende Unterlagen vor:
- Infos Ausbildungsbetrieb
- Angaben zum Ausbildungsbetrieb: Bezeichnung/Name, Adresse, Telefon- und Faxnummer, Kontonummer, ggf. Homepage
- die Statuten (falls Betrieb eine Gesellschaft ist)
- LSS-Identifizierungsnummer
- Bescheinigung des Gesundheitsdienstes (C14)
- Bescheinigung der Arbeitsunfallversicherung (C9)
- Arbeitsordnung des Betriebs
- Betriebsleiter/Ausbilder
- persönliche Angaben: Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Nationalregister-nummer, Adresse, Telefon- und Handynummer
- kurzer beruflicher Lebenslauf
- Diplom- und Zeugniskopien
- Nachweis der erforderlichen fachlichen Berufserfahrungen:
- Nachweis über 9 Jahre Berufserfahrung, sofern kein Meisterbrief und keine zertifizierte Grundausbildung in dem Fach vorliegen
- Nachweis über 6 Jahre Berufserfahrung nach der Grundausbildung
- Nachweis über 3 Jahre Berufserfahrung, sofern ein Meisterbrief in dem Fach vorliegt
- ein einwandfreies Leumundszeugnis Muster II
- ein Auszug aus dem Unternehmensschalter (ehemals Handelsregister) mit den betreffenden Zulassungsnummern zum Beruf
- Einschreibung zur Teilnahme an der pädagogischen Fortbildung (36 Stunden in Abendkurs oder Blockkurs beim IAWM)
Einschreibeinfos finden Sie im Downloadbereich (Link Downloads)
Wichtig: Sie werden von der Teilnahme freigestellt, falls einen nach 1993 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgestellten Meisterbrief haben oder andere anerkannte pädagogische Vorkenntnisse nachgewiesen werden können.
Inhalte pädagogische Fortbildung:
- Grundlagen der Pädagogik in Bezug auf die Ausbildung
- Methoden und Grundlagen des Lernens und Lehrens
- Grundlagen der betrieblichen Unterweisung
- Kommunikation, Sozial- und Führungsverhalten
- Konfliktmanagement und Führungsstil
- Aufgaben und Rechtsgrundlagen der mittelständischen Ausbildung
Europäische Ausbilderqualifikation (ETQ)
Im Anschluss zur pädagogischen Fortbildung gibt es die Möglichkeit durch den ETQ-Kurs (6 Stunden im Blockkurs beim IAWM) auch über die Grenzen hinaus auszubilden.
Betriebsanerkennung – schnell und unkompliziert.
Bei einem Betriebsbesuch werden Ihre Räumlichkeiten, die technische und personelle Ausstattung überprüft und ein persönliches Gespräch mit Ihnen und/oder Ihrem Ausbilder über den Ausbildungsverlauf geführt.
Falls diverse im entsprechenden Ausbildungsprogramm festgelegten Kompetenzen nicht vermittelt werden können, besteht die Möglichkeit einer Verbundausbildung (dafür gehen zwei Ausbildungsbetriebe für eine bestimmte Zeit einen Verbund ein, der Ausbildungsbetrieb bleibt jedoch weiterhin für die Ausführung des Ausbildungsvertrags verantwortlich) oder einer überbetriebliche Ausbildung (ÜBA’s vermitteln zusätzliche fachliche Kompetenzen).
Falls Ihnen die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb zugesprochen wird, besteht diese zunächst für die Dauer von einem Ausbildungszyklus (3 Jahre) und ist auf einen Auszubildenden begrenzt. Sind nach diesen 3 Jahren weiterhin alle Bedingungen erfüllt, geht die provisorische Anerkennung automatisch in eine definitive Betriebsanerkennung über. Betriebe, die während 5 Jahren niemanden mehr ausgebildet haben, müssen eine neue Anerkennungsprozedur vornehmen lassen.
Ausbildungsvertrag
- Vereinbaren Sie ein Startdatum mit dem zukünftigen Auszubildenden
- Vereinbaren Sie einen Termin mit den Ausbildungsbegleitern zur Vertragsunterzeichnung
Wichtig: Bei einem Vertrag mit einem dualen Studenten sind die Ausbildungsbetriebe verpflichtet, die jährliche Einschreibegebühr ihrer Studierenden an das ZAWM – Standort Eupen zu entrichten. Diese beträgt 550,00 Euro pro Jahr
Ausbildungstarife und Prämien
a. Ausbildungstarife
Für duale Auszubildende
- a) im 1. Jahr der Fachkurse vom 1. Juli bis zum 31. Dezember: 350,00 Euro;
- b) im 1. Jahr der Fachkurse vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 400,00 Euro;
- c) im 2. Jahr der Fachkurse vom 1. Juli bis zum 31. Dezember: 450,00 Euro;
- d) im 2. Jahr der Fachkurse vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 600,00 Euro;
- e) im 3. Jahr der Fachkurse vom 1. Juli bis zum 31. Dezember: 650,00 Euro;
- f) im 3. Jahr der Fachkurse vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 700,00 Euro;
- g) im Fall der Fachkurse im Rahmen einer auf ein Jahr verkürzten Lehre oder einer Verlängerung des Lehrvertrags im letzten Jahr: 700,00 Euro.
Für Lehrlinge, die an den Kursen der Angewandten Betriebslehre teilnehmen und diesen Kurs am Ende des ersten Lehrjahres erfolgreich bestehen, beträgt die monatliche Mindestentschädigung:
- a) im 1. Lehrjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember: 350,00 Euro;
- b) im 1. Lehrjahr vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 400,00 Euro;
- c) im 2. Lehrjahr: 600,00 Euro;
- d) im 3. Lehrjahr: 700,00 Euro.
Für Lehrlinge der Anlehre beträgt die monatliche Mindestentschädigung 350,00 Euro. (ohne halbjährlichen Wechsel).
Wichtig zu wissen: Die monatliche Entschädigung hat keinen Einfluss auf das Kindergeld.
Für duale Studenten
- Ausbildungsjahr: 567,22 Euro
- Ausbildungsjahr: 807,69 Euro
- Ausbildungsjahr: 954,12 Euro
Wichtig zu wissen: Eine Barauszahlung ist unzulässig.
b. Start- und Praktikumsbonus
Die Ausbildungsprämie gilt für Betriebe mit Betriebssitz (nicht Sozialsitz) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG). Ihr Auszubildender muss bei Vertragsabschluss minderjährig sein und im laufenden Jahr nicht volljährig werden. Der Vertrag muss mindestens 3 Monate andauern. Dann erhalten Sie folgende Prämien:
1. Ausbildungsjahr: 500,- Euro
2. Ausbildungsjahr: 500,- Euro
3. Ausbildungsjahr: 750,- Euro
c. Zielgruppenermäßigung für Tutoren
Benennen Sie im Ausbildungsbetrieb Ausbilder, die sich um die Ausbildung der Jugendlichen kümmern, wird dies mit der sogenannten Zielgruppenermäßigung für Tutoren unterstützt.
Arbeitgeber, die Jugendlichen eine berufliche Ausbildung oder ein Praktikum ermöglichen, können eine Senkung der Arbeitgeberabgaben (LSS-Ermäßigung) für Tutoren beantragen.
Das entsprechende Formular mit allen weiteren Informationen finden Sie hier. (Link Downloads Formular)
Ihr Ansprechpartner im IAWM:
Herr Raphael Schroeder
Sie haben Fragen?
Unser Team hilft Ihnen gerne weiter und haben immer ein offenes Ohr.